Motor-Yacht-Club Bingen e.V.
Das Tor zum Weltkulturerbe Mittelrheintal
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Das Tor zum Weltkulturerbe Mittelrheintal

Regeln für Bootsfahrer im Naturschutzgebiet

Für Bootsfahrer gelten in den Stillwasserbereichen und Uferzonen der Naturschutzgebiete folgende Regeln:

  • Höchstgeschwindigkeit 6 km/h.
  • Das Anlanden und Betreten der Ufer, Inseln und Leitwerke ist verboten! Es ist ein Mindestabstand von 15 Metern zu den Ufern einzuhalten.
  • Es ist verboten zu lärmen.
  • Im Naturschutzgebiet „Fulder Aue – Ilmen Aue“ ist das Befahren der Stillwasserbereiche zwischen dem 15. Oktober und 31. März untersagt. Andere Gebiete sind ganzjährig gesperrt.

Details zu den Bestimmungen der einzelnen Schutzgebiete entnehmen Sie bitte der Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (NSGBefV), abrufbar auf www.nabu-rheinauen.de/projekte/auenservice/schutzgebiete oder www.elwis.de.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Natur!

Die Stillwasserbereiche und Uferzonen der Rheinauen sind für den Natur- und Wasservogelschutz von internationaler Bedeutung und genießen mehrfachen Schutzstatus. Für empfindliche und seltene Arten ist es besonders wichtig, dass in den verbliebenen naturnahen Bereichen Störungen minimiert und die Befahrensverordnungen der Naturschutzgebiete eingehalten werden!

Informationen zu den Rheinauen und Führungen:

NABU-Naturschutzzentrum Rheinauen
An den Rheinwiesen 5
55411 Bingen
Tel. 06721-14367

www.nabu-rheinauen.de/projekte/auenservice

Der Auenservice wird unterstützt durch den Landkreis Mainz-Bingen, die Städte Ingelheim, Bingen und Mainz, sowie die Gemeinde Budenheim Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Natur!

Quelle: NABU