Motor-Yacht-Club Bingen e.V.
Das Tor zum Weltkulturerbe Mittelrheintal
Motor-Yacht-Club Bingen e.V.
Das Tor zum Weltkulturerbe Mittelrheintal

Liegeplatzordnung

  1. Nur ein Mitglied des MYCB kann einen Antrag auf einen Liegeplatz stellen.
  2. Mit Eingangsdatum des Liegeplatz-Antrags beim MYCB wird der Antrag in die Warteliste aufgenommen. Eine Vergabe erfolgt je nach Größe des Liegeplatzes und nach Eingangsdatum.
  3. Jedem Mitglied kann nur ein Bootsliegeplatz zugeteilt werden.
  4. Mit der Zuteilung des Liegeplatzes wird die Zahlung des BKZ (Bau-Kosten-Zuschusses) und der Saison-Liegegebühren an den MYCB fällig. Der BKZ wird über 10 Jahre abgeschrieben.
  5. Die jährliche Anmietung erfolgt vom 01. April bis zum 31. Oktober. Die Berechnung der Liegegebühren erfolgt jeweils zum Beginn eines jeden Jahres. Die Gebühren sind auch dann zu entrichten, wenn der Liegeplatz nicht genutzt wird. Für Winterlager erfolgt die Berechnung vom 01. November bis zum 31.März.
  6. Bei Nichtbelegung des Liegeplatzes mit eigenem, der Länge entsprechendem Boot (bedeutet: Die Bootslänge muss mindestens zwei Drittel der Liegeplatzlänge entsprechen) über einen Zeitraum von mehr als 2 Jahren, erlischt die Zuteilung bei anteiliger Erstattung des BKZ. Es erfolgt keine automatische Wiederaufnahme in die Warteliste. Die gleiche Regelung gilt für die Jetskiliegeplätze.
  7. Mit dem Ausscheiden aus dem MYCB erlischt automatisch das Anrecht auf den Liegeplatz.
  8. Das Umlegen auf einen anderen Liegeplatz, auch gleicher Größe, muss vom Vorstand genehmigt werden.
  9. Aus organisatorischen Gründen kann der Vorstand einen anderen Liegeplatz zuweisen.
  10. Bei Abwesenheit des Liegeplatzinhabers kann der Liegeplatz durch den Verein anderweitig (z. B. Gäste) vermietet werden. Der Liegeplatzinhaber hat keinen Anspruch auf Beteiligung an den Einnahmen.
  11. Aus Sicherheitsgründen muss immer ein Rettungsweg auf dem Hauptsteg freigehalten werden. Die Bug- bzw. Heckspitze eines Bootes darf max. 30 cm in den Hauptsteg hineinragen.
  12. Der Liegeplatzinhaber gewährleistet die Sicherheit des Bootes nach dem aktuellen Stand der Sicherheit und den verkehrsbehördlichen Anforderungen.
  13. Die Sauberkeit von Liegeplatz und Boot sind im Interesse eines gepflegten Gesamterscheinungsbildes der Clubanlage einzuhalten.
  14. Eigenmächtige Umbauten, Anbauten oder Veränderungen an der Steganlage sind nicht gestattet. Bei Aufgabe des Platzes ist dieser in den Ursprungszustand zu versetzen. (frei von Fender, Leinen, Polstern etc.) Bei Nichtbeachtung wird der Liegeplatz kostenpflichtig in den Ursprungszustand zurückversetzt.
  15. Die Ausleger (Bootsfinger) sind von den Anliegern zu reinigen und sauber zu halten.
  16. Sollten die vorgenannten Punkte nicht eingehalten sein, hat der Vorstand ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Liegeplatz.
  17. Die Zuteilung der Liegeplätze beinhaltet nur das eigene Boot in der beantragten Länge. Zusätzliche Nutzung in Form von Plattformen (Jetski), Schlauchbooten (außer Bootsdinghis) etc. sind nicht zulässig.
  18. Boote mit umschaltbarer oder offen liegender Auspuffanlage (lärmbelästigende Powerboote) sind nicht erlaubt.
  19. Wenn ein Teilnehmer von der Warteliste die Zuteilung eines Liegeplatzes ablehnt, dann wird er aus der Warteliste gestrichen und muss einen neuen Liegeplatzantrag stellen. Über diesen Antrag wird vom Vorstand neu entschieden.

Der Vorstand, 2022